


Montag - Dienstag: | 08:00-13:00, 15:00-18:30 | |
Mittwoch: | 08:00-13:00 | Am Nachmittag abwechselnd mit Oestrich-Winkler Apotheken |
Donnerstag - Freitag: | 08:00-13:00, 15:00-18:30 | |
Samstag: | 08:30-12:30 |
Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.
Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:
Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden. (BIÖG)
Organspendeausweis in 29 Sprachen herunterladen ...