Nahrungsergänzungsmittel für die schlanke Linie? Internethandel macht keine gute Figur

Eigentlich ist sie ohnehin verboten: die Werbung mit der schlanken Linie. Wie andere Lebensmittel auch, dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht mit Aussagen über die Dauer und das Ausmaß einer Gewichtsabnahme beworben werden. Doch bei vielen Produktangeboten im Internet ist die unzulässige Werbung nur ein Teilproblem. Denn immer wieder enthalten vermeintlich harmlose Pillen zum Abnehmen hochwirksame Arzneiwirkstoffe, die nicht auf der Verpackung stehen. Das zeigen die Erfahrungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aber auch Marktbeobachtungen.

25 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften beispielsweise in der ersten europaweit koordinierten amtlichen Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet („eFood“) bereits 2017 fast 1.100 Webseiten. Dabei stellten sie fest, dass das Risiko hoch ist, im Internet auf falsch gekennzeichnete oder gar gesundheitsschädliche Nahrungsergänzungsmittel zu stoßen. Weitere EU-Kontrollen des Online-Handels ergaben außerdem, dass viele Online-Shops manipulative Techniken nutzten. Werbung ist dort zum Beispiel nicht immer als solche erkennbar.

Doch wie sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Angeboten schützen, wenn sie die Schädlichkeit „gepanschter“ Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht erkennen können? Das Bundeszentrum für Ernährung rät daher: Begegnen Sie jeglicher Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit einer gesunden Portion Skepsis. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für ein vermeintlich natürliches Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise in Online-Foren eine effektive Wirkung bestätigt wird. Oft handelt es sich bei solchen „Erfahrungsberichten“ um getarnte Werbung. Auch eine unvollständige Produktkennzeichnung mit Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder falschen Übersetzungen in die deutsche Sprache können Indizien dafür sein, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit nicht erfüllt. (BZfE)